Mythos: Mit der neuen EU-DSGVO drohen drakonische Stafen bei Verstößen.
Mythos: Mit der neuen EU-DSGVO drohen drakonische Strafen bei Verstößen.
Fakt: Bereits heute drohen Bußgelder bei groben Verstößen gegen den Datenschutz durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Richtig ist, dass die Bußgelder mit Ablauf der Übergangsfrist der EU DSGVO am 25. Mai 2018 höher werden.
Teilweise wird sogar über drohende Gefängnisstrafen berichtet, das ist völliger Unsinn! Vorsätzliche Verstöße (wie z.B. der Verkauf von vertraulich erhaltenen Daten) sind auch heute schon Straftatbestände.
Neu in der EU DSGVO ist aber der Rechtsanspruch auf Schadenersatz für materielle und immaterielle Schäden, die betroffenen Personen durch missbräuchliche Nutzung der persönlichen Daten entstehen. Neben Sanktionen und Bußgeldern ist das ein wichtiger Punkt, der sich vermutlich bald auch in der Höhe der Prämien für die Betriebshaftpflicht-Versicherung bemerkbar machen wird.
Unsere Empfehlung: Ruhe bewahren und proaktiv tätig werden!
Nutzen Sie die neue Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) als Chance, die Datensicherheit und den Datenschutz zu verbessern. Untersuchen Sie bisherige Prozesse auf Stärken und Schwächen und entwickeln Sie daraus Verfahrensbeschreibungen. Dies wird in vielen Fällen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und hilft ganz nebenbei, die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur zu verbessern. Und das wird Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung bestimmt freuen!
Wenn Sie unsicher sind, besuchen Sie doch einfach einen unserer Workshops. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre speziellen Anforderungen mit unseren Datenschutzexperten zu diskutieren.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, fragen Sie uns einfach!