Technologie / Know-How

Wer die Welt von morgen verstehen will, muss die Technologie von heute beherrschen.

+49 221 940 589-0

info@till.net

Online-Chat

Sie sind hier: Startseite > Technologie > EU-DSGVO / Datenschutz > Mythos: Alle Unternehmen brauchen einen Datenschutzbeauftragten.

Mythos: Alle Unternehmen brauchen einen Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzbeauftragte haben Hochkonjunktur so kurz vor Ablauf der Übergangsregelung der EU-DSGVO. Aber nicht jeder braucht einen nicht Datenschutzbeauftragten. Trotzdem sollten ein paar Dinge beachtet werden.

Mythos: Alle Unternehmen brauchen einen Datenschutzbeauftragten.

Fakt: Das ist FALSCH!

Weder die EU-DSGVO, noch das deutsche Datenschutzgesetz (BDSG) sehen zwangsläufig einen Datenschutzbeauftragten in jedem Unternehmen vor.

Allerdings muss bei Vorliegen eines der nachfolgenden Kriterien zwingend ein Datenschutzbeauftragter (DSB) berufen werden.

 

Allerdings ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestimmen, wenn eine oder mehrere der nachfolgenden Bedingungen vorliegen:

  1. Wenn Art und Umfang der Datenverarbeitung es notwendig machen (i.d.R. bei mehr als 9 Personen, die persönliche Daten verarbeiten),

  2. wenn Daten besonderer Kategorien verarbeitet werden, das sind z.B. personenbezogene Daten zu politischer Gesinnung oder sexueller Orientierung, aber eben auch Daten über Bankkonten, deren Missbrauch der betroffenen Person einen Schaden zufügen kann.

  3. In die Kategorie der besonders schutzwürdigen Daten fallen auch alle persönlichen Daten von Minderjährigen.

Für verschiedenen Berufsgruppen (z.B. Ärzte, siehe dazu mehr) ergibt sich fast zwangsläufig eine Verpflichtung zur Bestellung eines DSB, weil Daten besonderer Kategorien bzw. besonders schutzwürdige Daten erhoben werden.

 

Unsere Empfehlung: Verfahrensverzeichnisse bzw. Verfahrensbeschreibungen entwickeln!

Nutzen Sie die neue Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) als Chance, die Datensicherheit und den Datenschutz zu verbessern.  Untersuchen Sie bisherige Prozesse auf Stärken und Schwächen und entwickeln Sie daraus Verfahrensverzeichnisse bzw. Verfahrensbeschreibungen. Dies wird in vielen Fällen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und hilft ganz nebenbei, die Sicherheit Ihrer IT-Infrastruktur zu verbessern.

Im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen

Wenn Sie aber Zweifel haben, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erfüllt, empfehlen wir:

  • Holen Sie den Rat eines Experten ein - fragen Sie uns!
  • Besuchen Sie Informationsveranstaltungen und Workshops.
  • Lassen Sie sich beraten und ggfs. bei der Erstellung der Verfahrensverzeichnisse helfen.
  • Wenn Sie im rahmen der Beratung zum ergebnis kommen, dass ein DSB dringend empfohlen wird oder sogar notwendig ist, bestellen Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Das muss nicht teuer sein.

 

Gerne unterstützen wir Sie dabei, fragen Sie uns einfach!