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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

§ 1 Wirksamkeit

  1. Die till.net GmbH & Co. KG erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn sie die till.net ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden widersprochen, mit der Folge, dass nur die vorliegenden AGB's Vertragsbestandteil werden.
  2. Die till.net ist zu Änderung oder Ergänzung der Vertragsbedingungen einschließlich aller Anlagen, die die Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen betreffen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist berechtigt.
  3. Mitarbeiter von der till.net sind nicht befugt, anderweitige mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu treffen.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag über Leistungen der till.net kommt mit der Annahme eines Kundenangebotes auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen zustande. Der Vertragsschluss kann von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Die §§ 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3, Satz 2 BGB finden keine Anwendung.
  2. Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann die till.net den entstandenen Leistungsausfall u.a. gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
  3. Soweit sich die till.net zur Erbringung der angebotenen Dienste der Hilfe Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, es sei denn, im nachfolgenden ist eine andere Regelung getroffen.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich im Einzelnen aus der zum Gegenstand des Vertrags gemachten Leistungsbeschreibung sowie den Angaben der Auftragsbestätigung.
  2. Die till.net behält sich das Recht vor, die Leistungen im Rahmen des Handelsüblichen frei zu erweitern, Verbesserungen vorzunehmen und ist ferner berechtigt, die Leistung zu ändern bzw. neu zu definieren, soweit dadurch keine Leistungseinbuße für den Kunden bewirkt wird.
  3. Preisänderungen, insbesondere aus Dauerschuldverhältnissen, gelten als genehmigt, wenn kein Widerspruch auf die entsprechende Benachrichtigung binnen 6 Wochen erfolgt. Die till.net wird auf die entsprechende Rechtsfolge eines fehlenden Widerspruchs in der Benachrichtigung noch einmal hinweisen.
  4. Die till.net ist berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
  5. Wenn nicht anders besonders schriftlich vereinbart, verbleiben jegliche Urheber- und Eigentumsrechte bei der till.net.
  6. Leistungen bezüglich des Zugangs zum Internet werden auf der Grundlage von Monopolübertragungsregeln der Deutschen Telekom oder adäquaten Anbietern erbracht.
  7. Soweit die till.net kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch ersteht hieraus nicht.

§ 4 Kündigung

  1. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Dauerschuldverhältnissen mit Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Hier beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ablauf der Mindestzeit. Ohne Kündigung geht der Vertrag in ein Dauerschuldverhältnis ohne Mindestlaufzeit über, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
  4. Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen kann die till.net die außerordentliche Kündigung dann erklären, wenn der Kunde mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen für 2 fällige Monatsrechnungen in Verzug ist.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat der till.net die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen und Informationen, soweit die till.net sie benötigt, zur fügung zu stellen. Allen Aufforderungen der till.net hat der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten unverzüglich nachzukommen. Die till.net wird hierfür stets auch eine Nachfristsetzung vornehmen.
  2. Der Kunde hat jede Änderung in seiner Person, sei es Namensänderungen, Adressänderungen, Bezeichnungsänderungen oder Gesellschaftsänderungen anzuzeigen.
  3. Sofern gegenwärtig oder künftig gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen zu erfüllen sind, muss der Kunde dies sicherstellen.
  4. Er muss die Datensicherung gewährleisten, insbesondere Passworte geheim halten oder deren Änderung veranlassen, falls nichtberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangen oder erlangt haben könnten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass kein Unbefugter Zugriff nehmen kann, noch dass eine unbefugte Verwendung möglich ist.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die verschiedenen till.net-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er trägt dafür Sorge, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Er darf die Zugriffsmöglichkeit nicht missbräuchlich nutzen und keine rechtswidrigen Handlungen vornehmen.
  6. Der Kunde hat eventuelle Störungen der till.net unverzüglich zu melden. Liegen die Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, hat er der till.net die durch die Überprüfung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
  7. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag ist dem Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung von der till.net gestattet. Der Kunde haftet dabei für die ordnungsgemäße Nutzung durch den Dritten. Er hat sämtliche Entgelte zu zahlen, die durch eine unbefugte oder befugte Nutzung durch Dritte entstanden sind.
  8. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Die till.net ist, soweit möglich, gewillt, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen so gering wie möglich zu halten.
  9. Bei entsprechenden Projekten oder Softwarelieferungen verpflichtet sich der Kunde sich zur rechtzeitigen Bereitstellung von Testdaten, die hinsichtlich Umfang, Struktur und Ausgestaltung für die zukünftige Anwendung repräsentativ sind. Die Einzelheiten hinsichtlich der genauen Ausprägung der Testdaten und deren Umfang gibt till.net noch im Bedarfsfalle vor, wenn dies nicht die Vertragspartner einvernehmlich miteinander festgelegt haben.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Entgelte werden mit dem 7. Tage ab dem Rechnungszugang fällig, soweit auf der Rechnung nicht ein anderes angegeben ist. Entgelte aus Dauerschuldverhältnissen werden monatlich im voraus jeweils zum 1. Werktag eines jeden Monats fällig. Ist das Entgelt für einen Teil des Monats zu berechnen, so wird es jeden Tag mit einem 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Es wird von den Vertragsparteien vermutet, dass der Rechnungszugang spätestens 3 Werktage nach dem Rechnungsdatum erfolgt.
  2. Eine Rechnung gilt insbesondere auch dann als zugegangen, wenn sie via e-mail an die e-mail-Adresse des Kunden zugestellt worden ist, d.h., wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden ist. Verschlüsselung oder Signatur der Rechnungen erfolgen nur auf ausdrückliche schriftliche Mitteilung.
  3. Die till.net hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist. Behauptet der Kunde geringere Entgelte, hat er dies binnen 2 Wochen nach Rechnungszugang nachzuweisen.
  4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
  5. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der till.net. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Erlischt das (Mit-) Eigentum von der till.net durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf die till.net übergehen. Diese behält sich das Recht vor, Ihre Ansprüche unmittelbar geltend sowie durch Erklärung an den Kunden die Abtretung rückgängig zu machen.
  6. Die Gefahr geht nach Aussonderung der Ware und Meldung der Lieferbereitschaft über, bzw. bei Schickschulden, sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume der till.net verlassen hat. Die till.net ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern sich nicht aus dem Interesse des Kunden ein anderes ergibt. Diese Teillieferungen und -leistungen sind unverzüglich abzunehmen und zu vergüten.
  7. Die Zahlung der Entgelte kann durch Lastschrifteinzug erfolgen. till.net wird die Rechnung dem Kunden mindestens sechs Werktage vor Lastschrifteinzug per e-mail oder in seiner persönlichen Serviceoberfläche bekannt geben. Der Kunde ermächtigt till.net, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet till.net EUR 9,60 pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  8. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg,
    ist till.net berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und Portokosten von EUR 2,56 zu verlangen.

§ 7 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die till.net berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen - gegebenenfalls auch aus anderen Verträgen - zu verweigern, unbeschadet der Verpflichtung des Auftraggebers zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung.
  2. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden sind bei Verzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu entrichten. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die till.net eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der till.net die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Die till.net kann ohne Schadensdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 7,50 verlangen, sofern nicht ein anderer Schaden geltend gemacht wird. Wurde eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, so verpflichtet sich der Kunde, der till.net jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
  3. Wird eine Gefährdung einer Zahlungsforderung der till.net im Sinne des § 321 BGB nach Abschluss des Vertrags erkennbar, so ist die till.net berechtigt, sämtliche übrigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen, und weitere Leistungen zu verweigern.
  4. Kommt der Kunde bei Dauerschuldverhältnissen für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, ist die till.net zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
  5. Die till.net kann nach angemessener und erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, sowie Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Außerdem hat dies die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von der till.net gegenüber dem Kunden zur Folge. Dies gilt ebenso bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs oder Nachsuchen eines Vergleichs seitens des Kunden.

§ 8 Geheimhaltungspflicht

  1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienstdatenschutzverordnung davon unterrichtet, dass die till.net seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  2. Die till.net verpflichtet sich, sämtliche in Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen als vertraulich erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten - weder aufzuzeichnen noch weiter zu geben oder zu verwerten.
  3. Die till.net hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
  4. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts-, Betriebs- und Softwaregeheimnisse der till.net. Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase bzw. Zusammenarbeit und Projektentwicklung zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
  5. Bei Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht behält sich die till.net ausdrücklich rechtliche Schritte vor.

§ 9 Leistungsstörungen

  1. In Gewährleistungsfällen hat die till.net wahlweise das Recht zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung. Gelingt dies nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren Nachfrist, die der Kunde der till.net gesetzt hat, fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Rechte eines Verbrauchers werden hierdurch nicht eingeschränkt.
  2. Gewährleistungsbegehren sind der till.net unverzüglich, bei nicht verborgenen Mängeln spätestens innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Bereitstellung der Leistung, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Bei Softwareleistungen der till.net verlängert sich diese Frist auf 3 Monate. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge, soweit er nicht Verbraucher ist. Der Kunde soll gegebenenfalls die von der till.net zur Verfügung gestellten Störungs-/Meldungsformulare benutzen.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  4. Für den Kauf gebrauchter Sachen ist das Gewährleistungsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 10 Haftung der till.net

  1. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung aus Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der till.net wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, wenn nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dieser Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit im Bereich der Fahrlässigkeit. Unbeschadet des § 202 BGB verjähren die Schadensersatzansprüche des Kunden (soweit nicht Verbraucher) nach einem Jahr. Die till.net haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt oder anders tätig wird.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aus Gründen, die der till.net die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die till.net auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die genannten Umstände berechtigen die till.net, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinaus zu schieben. Die till.net wird den Kunden unverzüglich über einen Leistungsausfall informieren, sowie das auf den Ausfallzeitraum bezogene Entgelt des Kunden zurückerstatten. Weiterhin sind die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Verzugs unberührt.
  3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der till.net liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. In allen anderen Fällen kommt ein Schadensersatzanspruch nur dann in Betracht, wenn im Jahresmittel eine Diensteverfügbarkeit von 97 % unterschritten wird.
  4. In allen Fällen, in denen eine Haftung nicht ausgeschlossen ist, ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf EUR 2.500,-- generell begrenzt. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 11 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der till.net und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der till.net-Dienste, durch rechtswidriges Verhalten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
  2. Der Kunde haftet für sämtliche übermittelten Informationen auch gegenüber Dritten und stellt die till.net aus der Haftung frei.

§ 12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen Ansprüche der till.net kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskr& Weiterhin steht dem Kunden die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als 2 Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung entsprechend zu mindern.
  3. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, in Anspruch genommen worden sind, so muss er dies nachweisen.

§ 13 Kundendienst

  1. Die till.net wird Störungen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten, Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr beseitigen. Zu diesem Zweck unterhält die till.net eine Hotline, die normalerweise zu den genannten Zeiten telefonisch (02 21/ 94 05 89 -12) oder per e-mail (support@till.net) erreicht werden kann. Antworten erfolgen in der Regel innerhalb 2 Werktagen.
  2. Ein Rechtsanspruch auf Erreichen der Hotline hat der Kunde nicht.
  3. Die till.net kann im Interesse eines reibungslosen Ablaufs Benutzerordnungen erstellen.

§ 14 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

  1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der till.net auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann nur ausdrücklich und schriftlich erteilt werden.
  2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich die Leistungsinhalte, bzw. der Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der till.net.
  3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht der durch die till.net durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
  4. Das Nutzungsrecht an einer von till.net entwickelten oder gelieferten Software bestimmt sich nach den entsprechenden Lizenzbedingungen. Im übrigen darf der Kunde Software weder als ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Wird von Absatz 3 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
  5. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, die till.net unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der till.net keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und der till.net auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichabschlusses, überlassen.
  6. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem von Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der till.net gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
  7. Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projekts aufgestellten Zeitplans, sonst nach Ermessen der till.net. Gegebenenfalls auftretende Verzögerungen wegen mangelnder Mitwirkung des Kunden sind von den Fristen für die till.net in Abzug zu bringen. Terminvereinbarungen sind generell unverbindlich, solange schriftlich nicht anderes von der till.net zugesagt worden ist.
  8. Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, gilt die aktuelle Preisliste bzw. der Stunden-/Tagessatz der till.net. Für Änderungen oder Zusatzwünschen erteilt der Kunde der till.net einen förmlichen Prüfauftrag gegen Entgelt. Die till.net kann die Arbeiten am Projekt im übrigen einstellen oder unterbrechen, wenn die ausführenden Mitarbeiter zur Bearbeitung des Prüfauftrages benötigt werden oder sich im Falle der Einigung über Änderung und Zusatzwunsch deren Ausführung auf die Projektarbeit auswirken kann und diese eventuell überflüssig machen. Die till.net wird dem Auftraggeber das Prüfergebnis und - im Falle der Zumutbarkeit - gleichzeitig ihre Konditionen zur Durchführung mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Bei Ablehnung bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang zzgl. des Prüfentgelts.
  9. Jede Leistungsphase nimmt der Kunde gesondert ab. Dies gilt insbesondere bei sich aus dem Projektplan ergebenden milestones oder vergleichbaren Projektabschnitten. Die till.net ist berechtigt, weitere Arbeiten von einer Teilabnahme abhängig zu machen.
  10. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird. Soweit einzelne Mängel gerügt werden, sind diese in einem Protokoll festzuhalten und der till.net unverzüglich zuzustellen. Offensichtliche Mängel, die nicht ins Protokoll aufgenommen worden sind, können später von dem Kunden gegenüber der till.net nicht mehr geltend gemacht werden.
  11. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis verbindliche Grundlage der weiteren Leistungen.

§ 15 Sonstiges

  1. Als kommunikationsfähig gilt im übrigen besonders auch die Informationsübertragung via Internet. Zur transparenten und zweckmäßigen Kommunikation wollen die Parteien regelmäßig über e-mail kommunizieren.
  2. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen sofortigen Einleitung von Maßnahmen zur Klärung, soweit Ansatzpunkte für etwaige Störungen bei der Zustellung von e-mails ersichtlich werden.
  3. Abgesehen hiervon gelten e-mails als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen werden.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Die Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.
  2. Erfüllungsort ist Köln.
  3. Bei allen sich aus dem Schuldverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus dem Sitz der till.net ergebende Gerichtsbezirk, zur Zeit Köln. Die till.net ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck, der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnis vereinbart hätten, wenn Sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.

Stand: August 2008