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Gesetz zur Gleichstellung Behinderter Menschen
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Ziel dieses Gesetzes ist es, die
Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu
verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten
Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen
Bedürfnissen Rechnung getragen.
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[http://www.bmgs.bund.de/downlo...]
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BITV - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
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Auf Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Gleichstellung der behinderten Internetnutzer.
Die Verordnung gilt für:
- Internetauftritte und –angebote,
- Intranetauftritte und –angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
- mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,
der Behörden der Bundesverwaltung.
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[http://www.einfach-fuer-alle.d...]
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Wikipedia - Definition Barrierefreies Internet
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„Barrierefreiheit“ bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von
Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen. Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die
sowohl von Menschen mit Behinderung, aber auch von Benutzern ohne
Behinderung oder mit altersbedingten Einschränkungen (z.B.
Sehschwächen) oder automatischen
Suchprogrammen uneingeschränkt genutzt werden können. Da dies
nur selten vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von
barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff:
Accessibility. Neben der Zugänglichkeit geht es beim Thema
Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein
Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy,
etc. nutzbar bleiben.
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[http://de.wikipedia.org/wiki/B...]
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