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Gesetz zur Gleichstellung Behinderter Menschen

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

[http://www.bmgs.bund.de/downlo...]

BITV - Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Auf Grund des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Gleichstellung der behinderten Internetnutzer.

Die Verordnung gilt für:

  1. Internetauftritte und –angebote,
  2. Intranetauftritte und –angebote, die öffentlich zugänglich sind, und
  3. mittels Informationstechnik realisierte graphische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind,

der Behörden der Bundesverwaltung.

[http://www.einfach-fuer-alle.d...]

Wikipedia - Definition Barrierefreies Internet

„Barrierefreiheit“ bedeutet die uneingeschränkte Nutzung von Gegenständen, Gebrauchsgütern und Objekten durch alle Menschen.

Barrierefreies Internet bezeichnet Internet-Angebote, die sowohl von Menschen mit Behinderung, aber auch von Benutzern ohne Behinderung oder mit altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen) oder automatischen Suchprogrammen uneingeschränkt genutzt werden können. Da dies nur selten vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von barrierearm oder zugänglich. Fachbegriff: Accessibility. Neben der Zugänglichkeit geht es beim Thema Accessibility auch um die Plattformunabhängigkeit - ein Internetangebot soll sowohl mit Bildschirm als auch mit PDA, Handy, etc. nutzbar bleiben.

[http://de.wikipedia.org/wiki/B...]
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